Beim Verkauf oder bei einer Vermietung einer Immobilie.
Hierbei ist das Baujahr des Gebäudes zu berücksichtigen generell gilt:
- Gebäude vor 1978 gebaut
- weniger als 5 Wohnungen
muss ein Energiebedarfsausweis erstellt werden.
Bei mehr als 5 Wohneinheiten oder wurde das Gebäude nach 1978 gebaut oder das Baujahr des Gebäudes liegt vor 1978, wurde aber nach 1977 (WärmeschutzV) saniert und gedämmt, ist die Erstellung eines Energieverbrauchsausweis möglich.
Bei Neubauten ist immer der Energiebedarfsausweis zu erstellen.
Nicht Wohngebäude benötigen einen Energieausweis wenn:
- Neuvermietung
- Verpachtung
- Verkauf
Hier gilt die Wahlfreiheit zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis.
Es ist immer Fallabhängig ob das eine oder andere zum Tragen kommt.
Bitte beachten Sie nach GEG die Aushangspflicht für Ihr Nicht Wohngebäude:
- Behörden ab 250m² oder mit starken Publikumsverkehr
- Private Eigentümer von Gebäuden ab 500 m²
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