Energieausweis in
Flörsheim ausstellen
Sie benötigen einen Energieausweis für Ihre Immobilie in Flörsheim?
Wir erstellen den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis für Wohn- und Gewerbegebäude, basierend auf Verbrauchs- oder Bedarfswerten, und beraten Sie zu möglichen energetischen Optimierungen.
Wer sein Haus vermieten oder verkaufen möchte, ist verpflichtet, potenziellen Interessenten einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Auch für Neubauten ist dieser Nachweis gesetzlich vorgeschrieben. Zudem verlieren Energieausweise nach zehn Jahren ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.
Als Schornsteinfegerbetrieb sind wir bereits mit Ihrer Heizungsanlage, den baulichen Gegebenheiten und dem energetischen Zustand Ihres Gebäudes vertraut. Viele der Daten liegen uns aus vergangenen Prüfungen bereits vor. So sparen Sie sich doppelte Wege – und wir können den Energieausweis effizient, praxisnah und unabhängig erstellen. Ein Vorteil, den externe Dienstleister nicht bieten.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Obwohl sie optisch ähnlich sind, sind sie nicht direkt vergleichbar – insbesondere ältere Ausweise entsprechen oft nicht mehr den aktuellen Standards. Ein Gebäude, das früher im gelben Mittelfeld lag, könnte nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) bereits als ineffizient im roten Bereich eingestuft werden.
Doch welcher Energieausweis ist der richtige für Ihr Gebäude?
Bedarfsorientierter Ausweis
Für nicht modernisierte Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist ein „bedarfsorientierter Energieausweis“ gesetzlich vorgeschrieben.
Ein qualifizierter Energieberater berechnet den „Endenergiebedarf“ des Gebäudes anhand verschiedener Faktoren, darunter Baujahr, Gebäudedaten, der energetische Zustand der Gebäudehülle und das Heizsystem. Dieser Wert gibt an, wie viel Energie unter standardisierten Bedingungen jährlich pro Quadratmeter für Heizung und Warmwasser benötigt wird – unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner.
Verbrauchsorientierter Ausweis
Für modernisierte oder nach dem 1. November 1977 errichtete Gebäude sowie für Wohnhäuser mit mehr als vier Wohneinheiten kann alternativ ein „verbrauchsorientierter Energieausweis“ ausgestellt werden.
Dieser dokumentiert den „tatsächlichen Endenergieverbrauch“ für Heizung und, falls zentral vorhanden, auch für Warmwasser – gemessen in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Grundlage für die Berechnung sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Zusätzlich fließen Faktoren wie Leerstände oder der Betrieb weiterer Feuerstätten, etwa Kaminöfen, in die Bewertung ein. Da der Verbrauchsausweis das Heizverhalten der Bewohner direkt widerspiegelt, kann er je nach Nutzung des Gebäudes variieren.
Welche Informationen nehmen wir bei Ihnen auf?
Seit 2014 muss der Energieausweis neben der Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) auch wichtige Informationen zur Energieeffizienzklasse, gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen und Modernisierungsempfehlungen enthalten. Dazu gehören unter anderem Hinweise darauf, welche Sanierungen sinnvoll sind oder bei einem Eigentümerwechsel verpflichtend umgesetzt werden müssen – etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke oder der Austausch eines veralteten Heizkessels.
Für eine präzise Bewertung nehmen wir bei Ihnen vor Ort folgende Angaben auf:
- Gebäudedaten wie Baujahr und alle Flächendaten
- Wir erfassen detaillierte Informationen zu Ihrer Heizungsanlage, darunter Alter und Art des Heizsystems, den verwendeten Brennstoff (z. B. Öl oder Gas) sowie die Art der Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral). Zudem berücksichtigen wir zusätzliche Feuerstätten wie Kaminöfen und prüfen die letzte Messbescheinigung des Schornsteinfegers, um eine präzise Einschätzung des Energieverbrauchs und der Effizienz Ihres Gebäudes zu gewährleisten.
- Wir erfassen zudem alle bereits durchgeführten energetischen Sanierungsmaßnahmen, wie die Dämmung von Fassade, Dach oder Kellerdecken sowie den Austausch von Fenstern und Türen. Diese Maßnahmen haben einen direkten Einfluss auf die Energieeffizienz Ihres Gebäudes und fließen in die Berechnung des Energieausweises mit ein.
- Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien oder Lüftungsanlagen
- Bei Verbrauchsausweisen: Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
Bedarfsorientierter
Energieausweis
Verbrauchsorientierter
energieausweis
Mehr Informationen zur Energieberatung
Für weiterführende Informationen rund um Energieeffizienz, gesetzliche Grundlagen und Fördermöglichkeiten empfehlen wir Ihnen die offiziellen Informationsseiten öffentlicher Institutionen:
- Deutsche Energie-Agentur (dena): Energieeffizienz im Gebäudebereich
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Energieeffizienz und Klimaschutz
- Zentralinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV)
Diese Links führen ausschließlich zu offiziellen Informationsangeboten öffentlicher Einrichtungen. Sie dienen der allgemeinen Orientierung und enthalten keine Werbung oder Trackingelemente.